1. Auf die Berufung des Beklagten und unter Zurückweisung der Anschluss-Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 26.09.2017 - Aktenzeichen
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin.
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