Soweit die Beklagte verurteilt wurde, an den Kläger 1.258,33 € brutto zuzüglich Zinsen zu zahlen, wird ihre Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. August 2016,
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Beschäftigung des Klägers als Flugbegleiter mit der Zusatzfunktion Purser, um Zahlung von Purserzulage und erhöhter Schichtzulage sowie über die Höhe einer Einmalzahlung für das Jahr 2015. Wegen des erstinstanzlich unstreitigen Sachverhalts, des Vortrags der Parteien im ersten Rechtszug und der dort zuletzt gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils (Bl. 104 bis 107R d.A.) Bezug genommen. Dies gilt mit folgenden Ergänzungen:
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