Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Oktober 2016 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen einer Befristungskontrollklage über die Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung des Arbeitsverhältnisses und um einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung.
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