A. Die Beteiligten streiten darüber, ob sich am Standort E der beteiligten Arbeitgeberin noch ein als selbständiger Betrieb geltender Betriebsteil befindet.
Die Arbeitgeberin hat ihren Sitz in F. Sie unterhielt in E eine Vertriebsfunktionen wahrnehmende technische Geschäftsstelle, einen dem Kundendienst zuzurechnenden Servicestützpunkt und einen Montagestützpunkt. Die dort beschäftigten Arbeitnehmer haben seit mindestens 30 Jahren einen Betriebsrat gewählt.
Im Wege einer Organisationsänderung verlegte die Arbeitgeberin den Innendienst des Montagestützpunktes E, den Innendienst der technischen Geschäftsstelle und den Innendienst des Servicestützpunktes nach H. Den Innendienstmitarbeitern wurde H als Dienstsitz zugewiesen. Die Monteure der Montageleitstelle und andere Außendienstmitarbeiter wurden von der Arbeitgeberin personalführungsmäßig der Hauptverwaltung in F zugeordnet. Ihr Einsatz wird von sog. Montageinspektoren von H aus gesteuert.
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