Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 17.03.2016 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch darüber, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers auf die Beklagte zu 4. und Berufungsklägerin übergegangen ist sowie über den Weiterbeschäftigungsanspruch des Klägers.
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