Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 13.03.2014 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der TVöD auf das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis anzuwenden ist sowie über hieraus zu Gunsten der Klägerin resultierende Vergütungsdifferenzen.
Die Klägerin ist auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages vom 27.09.1984 bei der Beklagten, die mit der Fachklinik Rhein/Ruhr in Essen-Kettwig eine große Rehabilitationsklinik betreibt, beschäftigt.
In dem schriftlichen Arbeitsvertrag (Bl. 28, 29 d. A.) findet sich u. a. folgende Regelung:
§ 2
Tarifvertrag
1. 2.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|