BAG - Urteil vom 20.01.2010
10 AZR 952/08
Normen:
TVöD-BT-V (Bund) § 47 Nr. 9 Abs. 6;
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 10.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Sa 1753/07
ArbG Wilhelmshaven, vom 10.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 439/06

Begriff des Einsatztags iSv. § 47 Nr. 9 Abs. 6 Satz 1 TVöD-BT-V [Bund]; Anzahl der Zuschläge bei Wochenwechselschicht

BAG, Urteil vom 20.01.2010 - Aktenzeichen 10 AZR 952/08

DRsp Nr. 2010/4331

Begriff des "Einsatztags" iSv. § 47 Nr. 9 Abs. 6 Satz 1 TVöD-BT-V [Bund]; Anzahl der Zuschläge bei Wochenwechselschicht

Orientierungssätze: 1. Der Begriff des "Einsatztags" iSv. § 47 Nr. 9 Abs. 6 Satz 1 TVöD-BT-V (Bund) bezieht sich auf eine Zeitspanne von 24 Stunden und nicht auf einen Kalendertag. 2. Für eine Wochenwechselschicht von Dienstag 11:00 Uhr bis Dienstag 11:00 Uhr besteht nach § 47 Nr. 9 Abs. 6 Satz 1 TVöD-BT-V (Bund) ein Anspruch auf sieben Zuschläge.

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. Oktober 2008 - 14 Sa 1753/07 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

TVöD-BT-V (Bund) § 47 Nr. 9 Abs. 6;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, in welchem Umfang dem Kläger ab Oktober 2005 Zuschläge nach § 47 Nr. 9 Abs. 6 Satz 1 TVöD-BT-V (Bund) zustehen.

Der Kläger ist seit dem 1. Januar 1998 für die Beklagte als Erster Bordhandwerker auf dem Laderaumsaugbagger "N" tätig. Er ist als Vorsitzender des Hauptpersonalrats des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt.