LAG Niedersachsen - Urteil vom 10.10.2008
14 Sa 1753/07
Normen:
TVöD-BT-V § 6; TVöD-BT-V § 44; TVöD-BT-V § 47 Nr. 9 Abs. 6, Nr. 10;
Vorinstanzen:
ArbG Wilhelmshaven, vom 10.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 439/06

Unbegründete Klage auf Arbeitszeitzulage für Bordhandwerker auf Laderaumsaugbagger - Zuschlag nur für Einsatztage

LAG Niedersachsen, Urteil vom 10.10.2008 - Aktenzeichen 14 Sa 1753/07

DRsp Nr. 2009/1816

Unbegründete Klage auf Arbeitszeitzulage für Bordhandwerker auf Laderaumsaugbagger - Zuschlag nur für Einsatztage

Als Voraussetzung für den Zulagenanspruch nach § 47 Nr. 9 Abs. 6 TVöD-BT-V ist auf den Einsatztag des Schiffes abzustellen, der sich aus dessen Einsatzkonzeption ergibt und nicht mit dem Kalendertag übereinstimmt.

Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wilhelmshaven vom 10.09.2007 - 2 Ca 439/06 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVöD-BT-V § 6; TVöD-BT-V § 44; TVöD-BT-V § 47 Nr. 9 Abs. 6, Nr. 10;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Zahlung von Zuschlägen nach § 47 Nr. 9 Abs.6 zu § 6 - Regelmäßige Arbeitszeit - TVöD-BT-V.