Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wilhelmshaven vom 10.09.2007 -
Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung von Zuschlägen nach § 47 Nr. 9 Abs.6 zu § 6 - Regelmäßige Arbeitszeit - TVöD-BT-V.
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