LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.12.2004
4 Sa 578/04
Normen:
KSchG § 9 § 10 ;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 26.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2079/03

Begründeter Auflösungsantrages des Arbeitnehmers - Höhe der Abfindung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2004 - Aktenzeichen 4 Sa 578/04

DRsp Nr. 2005/11900

Begründeter Auflösungsantrages des Arbeitnehmers - Höhe der Abfindung

1. Der Auflösungsantrag des Arbeitnehmers ist begründet, wenn ironische Äußerungen der Arbeitgeberin belegen, dass sie die Tendenz hat, den Arbeitnehmer in einer Art und Weise zu behandeln, die den Anforderungen an einen sachlichen Umgang mit einem Mitarbeiter, insbesondere in einer Führungsposition, nicht entsprechen und der Arbeitnehmer befürchten muss, dass er im Betrieb gegenüber den übrigen Mitarbeitern benachteiligt oder sonst wie unkorrekt behandelt werden wird.2. Der Kündigungsschutz als Gemeindevertreter ist nicht dazu da, Abfindungsverlangen zu erhöhen.

Normenkette:

KSchG § 9 § 10 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch um die Frage, ob das Arbeitsverhältnis, welches die Beklagte zum 31.12.2003 betriebsbedingt gekündigt hatte, durch gerichtliches Auflösungsurteil aufgelöst wird und die Höhe der hieraus resultierenden Abfindung sowie um Zahlungsansprüche des Klägers.