Auf die Berufung des Klägers wird festgestellt, dass es sich bei dem als Gerichtsbescheid bezeichneten Schriftstück des Sozialgerichts Ulm vom 3. Juli 2023 -
Im Übrigen wird die Berufung als unzulässig verworfen.
Die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren
Der Kläger wendet sich gegen den Entzug des Grades der Behinderung (GdB) von 50 aufgrund eingetretener Heilungsbewährung.
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