Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 05.04.2017 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Streitig ist Krankengeld für die Zeit vom 20.05. bis zum 29.11.2015.
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