BSG - Beschluss vom 02.11.2007
B 1 KR 110/07 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 § 160a Abs. 2 S. 3 ;
Vorinstanzen:
LSG Nordrhein-Westfalen, vom 12.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 KR 14/07
SG Dortmund, vom 28.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 44 (13) KR 504/04

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei Rüge des Verstoßes gegen Verfassungsrecht

BSG, Beschluss vom 02.11.2007 - Aktenzeichen B 1 KR 110/07 B

DRsp Nr. 2008/338

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei Rüge des Verstoßes gegen Verfassungsrecht

Zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht ist insbesondere der Bedeutungsgehalt der in Frage stehenden einfachgesetzlichen Norm aufzuzeigen, die Sachgründe ihrer jeweiligen Ausgestaltung sind zu erörtern und eine Verletzung der konkreten zitierten Regelung des GG ist darzulegen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 § 160a Abs. 2 S. 3 ;

Gründe: