BSG - Beschluss vom 02.11.2007
B 1 KR 72/07 B
Normen:
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2 ; SGG § 160a Abs. 2 § 170 Abs. 1 S. 2 § 202 § 60 Abs. 1 S. 1 ; ZPO § 42 Abs. 2 § 547 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
LSG Hessen, vom 15.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen L 8 KR 220/05
SG Marburg, vom 15.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 KR 814/01

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters

BSG, Beschluss vom 02.11.2007 - Aktenzeichen B 1 KR 72/07 B

DRsp Nr. 2008/5122

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters

1. Rügt die Nichtzulassungsbeschwerde die fehlerhafte Besetzung des Berufungsgerichts bei Erlass des angefochtenen Urteils, weil ein Ablehnungsgesuch gegen mitwirkende Richter wegen Besorgnis der Befangenheit zuvor zu Unrecht abgewiesen worden ist, so muss die Zurückweisung des Ablehnungsantrags auf willkürlichen Erwägungen beruhen oder Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG grundlegend verkannt haben. 2. Der begründete Vorwurf objektiv willkürlicher Rechtsanwendung muss für den Erfolg eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit ausreichen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 101 Abs. 1 S. 2 ; SGG § 160a Abs. 2 § 170 Abs. 1 S. 2 § 202 § 60 Abs. 1 S. 1 ; ZPO § 42 Abs. 2 § 547 Nr. 1 ;

Gründe: