Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 17. Januar 2006 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
I
Die in Bosnien und Herzegowina wohnhafte Klägerin begehrt Rente wegen Erwerbsminderung. Sie ist 1950 geboren und hat, neben Zeiten in ihrem Heimatland, in Deutschland von 1970 bis 1974 Pflichtbeitragszeiten wegen Beschäftigung zurückgelegt.
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