Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. Januar 2010 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I
Die Klägerin begehrt die Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ihr Rentenantrag vom April 2006 blieb im Verwaltungs-, Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren erfolglos.
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