BSG - Urteil vom 16.10.2007
B 8/9b SO 16/06 R
Normen:
SGG § 164 Abs. 2 S. 3 ;
Fundstellen:
NZS 2008, 389
Vorinstanzen:
SG Aachen, vom 29.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 19 SO 4/06

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, Bezugnahme auf Vortrag im Parallelverfahren

BSG, Urteil vom 16.10.2007 - Aktenzeichen B 8/9b SO 16/06 R

DRsp Nr. 2008/5130

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, Bezugnahme auf Vortrag im Parallelverfahren

Ein Revisionsbegründungsschriftsatz genügt nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung der Revision, wenn er zwar ausdrücklich auf die Revisionsbegründung in einem Parallelverfahren Bezug nimmt, es sich jedoch nicht um ein Verfahren derselben Beteiligten handelt und Streitgegenstände in vollem Umfang auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage betroffen sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 164 Abs. 2 S. 3 ;

Gründe:

I. Der Rechtsstreit betrifft die Zahlung höherer Leistungen (154 EUR pro Monat) nach dem Grundsicherungsgesetz (GSiG) für den Zeitraum vom 1. September 2003 bis 30. Juni 2004 unter Korrektur bestandskräftiger Bewilligungsbescheide.