Mit Urteil vom 3.11.2006 hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) einen Anspruch des Klägers auf Rücknahme der bisherigen bestandskräftigen Festsetzung der Höhe seiner Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und die Neufeststellung einer höheren Rente unter Zugrundelegung eines durch den
Gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil hat der Kläger beim Bundessozialgericht (BSG) Beschwerde eingelegt. Er macht die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend.
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