Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. Februar 2010 wird als unzulässig verworfen.
Die Beklagte hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf 2 500 000 Euro festgesetzt.
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Im Streit ist die Rechtmäßigkeit einer aufsichtsrechtlichen Weisung.
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