Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 3. November 2021 wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I
In dem der Beschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit begehrt der Kläger die Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall, die Anerkennung einer Ruptur der Achillessehne links als Unfallfolge und die Gewährung von Verletztenrente.
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