BSG - Beschluss vom 01.12.2016
B 14 AS 183/16 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; SGG § 92 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LSG Berlin-Brandenburg, vom 28.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 32 AS 2005/13
SG Cottbus, - Vorinstanzaktenzeichen 14 AS 5032/11

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenBezeichnung des Verfahrensmangels einer Prozess- statt SachentscheidungFortwirkung des Verfahrensfehlers des SG auf die Entscheidung des LSG

BSG, Beschluss vom 01.12.2016 - Aktenzeichen B 14 AS 183/16 B

DRsp Nr. 2017/9548

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Prozess- statt Sachentscheidung Fortwirkung des Verfahrensfehlers des SG auf die Entscheidung des LSG

Indem das LSG durch eine Zurückweisung der Berufung eine Entscheidung des SG, eine Klage sei mangels ausreichender Bezeichnung des Klagegegenstandes entgegen § 92 Abs. 1 S. 1 SGG als unzulässig zu verwerfen, bestätigt hat, schlägt der Verfahrensfehler des SG, das anstelle einer Sach- eine Prozessentscheidung getroffen hat, auf die Entscheidung des LSG durch.

Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. April 2016 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; SGG § 92 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I