Auf die Beschwerde des Beklagten wird die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 08.12.2022 zugelassen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgen der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
I.
Der Beklagte wendet sich gegen die Verurteilung zur Zahlung von 409,85 € an die Klägerin wegen einer Nebenkostenabrechnung für eine nicht mehr von der Klägerin bewohnte Wohnung.
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