BSG - Beschluss vom 15.07.2020
B 13 R 64/20 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; SGG § 160a Abs. 2 S. 3; SGG § 160a Abs. 4 S. 1 Hs. 2; SGG § 62; SGG § 103; SGG § 128 Abs. 1 S. 1; SGG § 169 S. 2-3; GG Art. 103 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LSG Berlin-Brandenburg, vom 20.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 22 R 978/15
SG Cottbus, vom 11.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 R 152/14

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenBezeichnung von Verfahrensmängeln im Hinblick auf einen Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht und eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Rechtsstreit über die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente

BSG, Beschluss vom 15.07.2020 - Aktenzeichen B 13 R 64/20 B

DRsp Nr. 2020/12655

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren Bezeichnung von Verfahrensmängeln im Hinblick auf einen Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht und eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Rechtsstreit über die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Februar 2020 wird als unzulässig verworfen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; SGG § 160a Abs. 2 S. 3; SGG § 160a Abs. 4 S. 1 Hs. 2; SGG § 62; SGG § 103; SGG § 128 Abs. 1 S. 1; SGG § 169 S. 2-3; GG Art. 103 Abs. 1;

Gründe

I

Mit Urteil vom 20.2.2020 hat das LSG Berlin-Brandenburg einen Anspruch der Klägerin auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente abgelehnt.

Gegen die Nichtzulassung der Revision in dieser Entscheidung hat die Klägerin Beschwerde zum BSG eingelegt, die sie mit Schriftsatz vom 23.4.2020 begründet hat.

II

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig. Die Beschwerdebegründung genügt nicht der gesetzlichen Form. Die Klägerin hat darin den allein geltend gemachten Zulassungsgrund des Verfahrensmangels 160 Abs 2 Nr 3 SGG) nicht in der nach § 160a Abs 2 Satz 3 SGG gebotenen Weise bezeichnet.