BSG - Beschluss vom 17.05.2018
B 1 KR 6/17 BH
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1; SGG § 160a Abs. 2 S. 3; KVLG (1989) § 9; KVLG (1989) § 9 ff. ;
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 07.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 KR 160/14
SG München, vom 24.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 50 KR 1132/11

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenDarlegung der grundsätzlichen Bedeutung der RechtssacheKostenerstattungsanspruch für einen selbstbeschafften landwirtschaftlichen Betriebshelfer

BSG, Beschluss vom 17.05.2018 - Aktenzeichen B 1 KR 6/17 BH

DRsp Nr. 2018/7031

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache Kostenerstattungsanspruch für einen selbstbeschafften landwirtschaftlichen Betriebshelfer

Die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Kostenerstattung für einen selbst beschafften landwirtschaftlichen Betriebshelfer sind durch die Rechtsprechung des BSG geklärt. Die Sache bietet keine Hinweise für eine über den Einzelfall des Klägers hinausgehende grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache.

Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 7. März 2017 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen, wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1; SGG § 160a Abs. 2 S. 3; KVLG (1989) § 9; KVLG (1989) § 9 ff. ;

Gründe:

I