Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 24. März 2014 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Kostenerstattung für eine selbst beschaffte selbst beschaffte landwirtschaftliche Betriebshelferkraft in Höhe von 9.440,00 EUR zzgl. Zinsen für die Zeiträume
* 03.04.2006 - 30.04.2006 (Zeitraum 1),
* 20.06.2006 - 19.07.2006 (Zeitraum 2),
* 25.07.2006 - 18.08.2006 (Zeitraum 3) und
* 21.08.2006 - 24.09.2006 (Zeitraum 4).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|