Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 29. März 2022 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Im Streit steht die Aufhebung der Bewilligung von Alg II und die damit zusammenhängende Erstattungsforderung für den Zeitraum März 2012 bis Februar 2016 aufgrund zu berücksichtigenden Einkommens (Bescheid vom 17.1.2019, Widerspruchsbescheid vom 16.9.2019). Die Klage war nur teilweise erfolgreich (Urteil des
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|