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Die Revision der Beklagten richtet sich gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 4. September 2002, das die Beklagte - unter Bestätigung der streitgegenständlichen Bescheide und der erstinstanzlichen Entscheidung im Übrigen - verurteilt hat, dem Kläger ab 1. Juli 1994 Rente wegen Berufsunfähigkeit zu leisten.
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