BSG - Urteil vom 06.02.2003
B 7 AL 12/02 R
Normen:
SGG § 128 Abs. 1 S. 1 § 128 Abs. 1 S. 2 ;
Vorinstanzen:
LSG Stuttgart - L 13 AL 2644/01 - 11.12.2001,
SG Stuttgart, vom 26.04.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 AL 4311/99

Begründung der richterlichen Überzeugung, Grad der Wahrscheinlichkeit

BSG, Urteil vom 06.02.2003 - Aktenzeichen B 7 AL 12/02 R

DRsp Nr. 2003/8401

Begründung der richterlichen Überzeugung, Grad der Wahrscheinlichkeit

1. Eine Tatsache ist erst bewiesen, wenn sie in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen. Dies erfordert einen der Gewissheit nahe kommenden Grad der Wahrscheinlichkeit. 2. Es liegt ein Verstoß gegen Denkgesetze vor, wenn das LSG bei der gewonnenen vollen Überzeugung vom Fehlen der Arbeitsunfähigkeit übersehen hat, dass der Gutachter nur von Wahrscheinlichkeit gesprochen hat, da Wahrscheinlichkeit nicht identisch mit "an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ist. Die Grenzen freier richterlicher Beweiswürdigung sind überschritten, wenn das LSG bewusst über das Gutachten hinausgeht, indem es von einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit ausgegangen ist. Hier ist darzulegen, woher es seine medizinische Sachkunde für eine derart gesteigerte Überzeugungsbildung bezieht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 128 Abs. 1 S. 1 § 128 Abs. 1 S. 2 ;

Gründe:

I