BAG - Urteil vom 27.07.1994
4 AZR 534/93
Normen:
NWLBG § 10 Abs. 4;
Fundstellen:
AP Nr. 72 zu § 611 BGB
BB 1994, 2212
DB 1994, 2455
NZA 1995, 901
Vorinstanzen:
LAG Hamm - Urteil vom 28. Januar 1993 - 18 (12) Sa 556/92 ,
ArbG Herford, vom 03.12.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1359/90

Begründung eines Arbeitsverhältnisses während eines Beamtenverhältnisses

BAG, Urteil vom 27.07.1994 - Aktenzeichen 4 AZR 534/93

DRsp Nr. 1995/800

Begründung eines Arbeitsverhältnisses während eines Beamtenverhältnisses

»Die Vorschrift des § 10 Abs. 4 LBG NW, nach der ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn mit der Ernennung zum Beamten erlischt, hindert die Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Beamten und Dienstherrn dann nicht, wenn es sich um einen Beamten auf Widerruf handelt und dieser bei Vertragsabschluß aus dem Arbeitsverhältnis bis zur Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf beurlaubt wird.«

Normenkette:

NWLBG § 10 Abs. 4;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.

Die am 30. Juli 1951 geborene Klägerin ist ausgebildete Krankenpflegehelferin. Nach Abschluß dieser Ausbildung im Jahre 1972 besuchte sie in der Zeit ab 1. Oktober 1972 die Fachhochschule in B und bestand am 10. Juli 1975 die Abschlußprüfung als Sozialpädagogin "grad". Am 18. März 1977 erfolgte ihre Anerkennung als staatlich anerkannte Sozialpädagogin mit Wirkung vom 1. Dezember 1976.