Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.
Die am 30. Juli 1951 geborene Klägerin ist ausgebildete Krankenpflegehelferin. Nach Abschluß dieser Ausbildung im Jahre 1972 besuchte sie in der Zeit ab 1. Oktober 1972 die Fachhochschule in B und bestand am 10. Juli 1975 die Abschlußprüfung als Sozialpädagogin "grad". Am 18. März 1977 erfolgte ihre Anerkennung als staatlich anerkannte Sozialpädagogin mit Wirkung vom 1. Dezember 1976.
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