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Die Klägerin, eine Ortskrankenkasse, verlangt von der beklagten Landesversicherungsanstalt (LVA) die teilweise Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen, die sie für Krankengeldbezüge ihrer Mitglieder, ua der Beigeladenen zu 1) und 2), abgeführt hat; die Krankengeldzahlungen der Klägerin wurden später wegen nachträglicher Zuerkennung von Berufsunfähigkeitsrenten rückwirkend gekürzt.
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