SG Heilbronn, vom 15.12.1997 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 U 3108/96
Beitragsausgleichsverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2000 - Aktenzeichen L 10 U 681/98
DRsp Nr. 2006/23614
Beitragsausgleichsverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Wortwahl der Satzung des Unfallversicherungsträgers, beim Nachlass-Zuschlags-Verfahren die Entschädigungsleistungen heranzuziehen, schließt die Berücksichtigung von Regresszahlungen aus. Ein Zuschlag von 20% ist nicht unverhältnismäßig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]