Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen Krankenversicherung
BSG, Urteil vom 26.09.1996 - Aktenzeichen 12 RK 46/95
DRsp Nr. 1997/2237
Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen Krankenversicherung
1. Wenn für die Beitragsbemessung nach § 240 Abs. 4 S. 2 SGB V in der freiwilligen Krankenversicherung hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger die tatsächlichen Einnahmen des Versicherten aus selbständiger Tätigkeit maßgebend sind, so bestimmen sich diese nur nach dem Arbeitseinkommen.2. § 240 Abs. 4 S. 2 SGB V ist verfassungsgemäß. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]