Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 17.06.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger wendet sich gegen die Beitragserhebung zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Zeit von August 2017 bis März 2019 aus einer Versorgungsleistung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZKWL).
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