Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 10. März 2010 geändert.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 15. Juni 2006 wird mit der nachfolgenden Maßgabe zurückgewiesen.
Die Bescheide der Beklagten vom 4. Oktober 2004, 27. Januar 2005, 19. Januar 2006, 5. Januar 2007, 10. Januar 2008, 4. März 2009, 26. Juni 2009 und 6. Januar 2010, sämtlich in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. Februar 2010, werden aufgehoben, soweit darin für die Zeit ab 1. Januar 2004 ein höherer Beitrag festgesetzt worden ist als er sich nach der Beitragsklasse ergibt, welcher der Kläger ohne Berücksichtigung seiner Beteiligung an der L. GmbH zuzuordnen ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|