Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichtes Stuttgart vom 21.05.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Nichtberücksichtigung des Freibetrages bei der Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung aus einer einmaligen Kapitalleistung einer Direktversicherung.
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