Das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 29. Januar 2008 wird aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung über die neue Beitragsfeststellung zurückverwiesen.
Der Streitwert wird auf 12.151,23 Euro festgesetzt.
I
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte von der Klägerin Beiträge für die Jahre 1996, 1997, 1999 und 2000 nachfordern darf.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|