Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 12. November 2018 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10 000 Euro festgesetzt.
I
In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit wendet sich die Klägerin gegen Beitragsforderungen der beklagten Krankenkasse.
Die Klägerin betreibt ein "Technologiezentrum", in dem sie ihren Sohn beschäftigt. Sie hat mit Schreiben vom 28.6.2017 "unter dem Vorbehalt der Bewilligung von PKH" Klage erhoben und beantragt, die Beklagte zu verurteilen, es zu unterlassen, rechtswidrige Beitragsbescheide zuzustellen sowie festzustellen, dass sie der Beklagten keine Beiträge schulde. Zur Begründung hat sie ua Mahnungen der Beklagten vom 7.6., 4.8. und 6.9.2017 vorgelegt.
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