Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 27.02.2019 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus einer dem Kläger gewährten Firmenrente für die Zeit ab 15.09.2017.
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