Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 25. Juni 2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin zur Zahlung von Beiträgen in der Pflegeversicherung verpflichtet ist.
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