Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22. September 2010 aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 26. September 2008 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungs- und Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
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