SG Stuttgart, vom 23.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 26 R 4920/10
Beitragspflicht zur SozialversicherungArbeitnehmerüberlassungAbgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger BeschäftigungKonkrete Umstände des EinzelfallsEinschränkung der Weisungsgebundenheit
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2017 - Aktenzeichen L 11 R 2507/16 ZVW
DRsp Nr. 2018/3994
Beitragspflicht zur SozialversicherungArbeitnehmerüberlassungAbgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger BeschäftigungKonkrete Umstände des EinzelfallsEinschränkung der Weisungsgebundenheit
1. Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.2. Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist dies der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und er dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt.3. Diese Weisungsgebundenheit kann - vornehmlich bei Diensten höherer Art - eingeschränkt und zur "funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein.4. Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.