Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 21. September 2016 und die Bescheide der Beklagten vom 25. Januar 2016 und 15. März 2017 werden aufgehoben, soweit die Beklagte für die Zeit vom 1. Februar 2016 bis zum 31. August 2016 einen höheren Beitrag als auf der Grundlage eines Jahreseinkommens von 7.576,16 Euro festgesetzt hat.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|