Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 01.12.2017 geändert und die Klage abgewiesen. Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mehr als 50 v.H. zu gewähren ist.
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