Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19. Mai 2011 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtliche Kosten des Klägers im Revisionsverfahren.
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Streitig ist die Bemessung der von der Pflegeversicherung zu erbringenden Leistungen bei einer Ersatzpflege durch nahe Angehörige.
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