I. Der Rechtsstreit betrifft die Zahlung höheren Arbeitslosengeldes (Alg) für die Zeit vom 3. Januar 1996 bis zum 31. Dezember 1996.
Die in Berlin-Lichtenrade wohnhafte Klägerin war vom 1. Januar 1989 bis 30. Juni 1994 als Gruppenleiterin bei der V. beschäftigt, die bis Juni 1993 im Westen Berlins ansässig war und seitdem in Teltow (Brandenburg) tätig ist. Danach arbeitete die Klägerin vom 1. Juli 1994 bis 31. Dezember 1995 als Abteilungsleiterin bei der S.. Der Arbeitgeber verlegte seinen Betriebssitz zum 1. November 1995 von Berlin-Tiergarten nach Berlin-Lichtenberg. Die Klägerin erzielte von Juli 1995 bis zu ihrem Ausscheiden bei einer tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden monatlich 7.544,-- DM brutto.
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