I. Die Klägerin begehrt die Überprüfung eines bestandskräftigen Bescheides über die Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) mit dem Ziel höherer Leistungen ab April 1999 wegen nachträglicher Berücksichtigung von Ansprüchen auf höheres Arbeitsentgelt.
Die Klägerin war langjährig als Montagearbeiterin bei der D GmbH (nachfolgend: Arbeitgeberin) beschäftigt.
Über das Vermögen der Arbeitgeberin wurde mit Beschluss des Amtsgerichts D vom 30. März 1999 das Insolvenzverfahren eröffnet. Am 31. März 1999 wurde das Arbeitsverhältnis der Klägerin gekündigt und diese gleichzeitig bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freigestellt. Am selben Tag meldete sich die Klägerin bei der Beklagten arbeitslos und beantragte Alg.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|