BSG - Beschluß vom 15.11.1996
6 RKa 49/95
Normen:
BRAGO § 8 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 15.02.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ka 72/92

Bemessung des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Abwertung kieferorthopädischer Leistungspositionen

BSG, Beschluß vom 15.11.1996 - Aktenzeichen 6 RKa 49/95

DRsp Nr. 2001/8175

Bemessung des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Abwertung kieferorthopädischer Leistungspositionen

1. Zur Bemessung des Gegenstandswertes ist beim Streit über die Abwertung kieferorthopädischer Leistungspositionen eine Schätzung nach billigem Ermessen durchzuführen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BRAGO § 8 Abs. 2 S. 2;

Gründe: