Der Streitwert wird unter Abänderung des Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts vom 2. Dezember 2016 für beide Rechtszüge auf jeweils 32.215,32 Euro festsetzt.
Der Streitwertbeschluss beruht auf §§
Das Verwaltungsgericht hatte erstinstanzlich einen Streitwert von 64.430,64 € festgesetzt, was der Gesamtsumme der für zwei Jahre bewilligten Übergangsgebührnisse von monatlich 2.684,61 € entspricht (also 24x2.684,61 €).
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