BSG - Urteil vom 28.03.1990
9b/11 RAr 87/89
Normen:
AFG § 59 Abs. 3, § 59c; RehaAnglG § 17 ;
Fundstellen:
SozR 3-4100 § 59c Nr. 1

Bemessung des Übergangsgeldes während einer Maßnahme der beruflichen Umschulung

BSG, Urteil vom 28.03.1990 - Aktenzeichen 9b/11 RAr 87/89

DRsp Nr. 1998/18951

Bemessung des Übergangsgeldes während einer Maßnahme der beruflichen Umschulung

1. Das Übergangsgeld wird nach dem bisher zugrunde gelegten Arbeitsentgelt berechnet, wenn es während einer Maßnahme der beruflichen Umschulung an den Vorbezug von Zwischenübergangsgeld anschließt. Dabei kommt es auf die Rechtmäßigkeit des Bescheides über den Vorbezug nicht an. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 59 Abs. 3, § 59c; RehaAnglG § 17 ;

Gründe: