I. Der Kläger begehrt von der beklagten Bundesanstalt für Arbeit (BA) ab 23. März 1993 bis 14. April 1994 höheres Arbeitslosengeld (Alg) bzw. höhere Arbeitslosenhilfe (Alhi).
Der 1953 geborene Kläger ist Vater von fünf Kindern. Er war zuletzt vom 15. Mai 1991 bis zum 22. März 1993 als Schlosser beschäftigt. Arbeitsentgelt hatte er bis zum 15. November 1992 erzielt. Vom 16. November 1992 bis 10. März 1993 bezog er Krankengeld. Danach meldete er sich arbeitslos.
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