SG Hildesheim, vom 13.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 AL 367/99
Bemessungsentgelt für die Arbeitslosenhilfe
BSG, Urteil vom 21.10.2003 - Aktenzeichen B 7 AL 4/03 R
DRsp Nr. 2004/1908
Bemessungsentgelt für die Arbeitslosenhilfe
Nach der Rechtsprechung des BSG zur Vorläufervorschrift des § 200 Abs 2 Satz 1 SGB III, dem § 136 Abs 2 Satz 2 AFG kommt es nicht auf das Bemessungsentgelt an, nach dem das Alg zuletzt tatsächlich bemessen wurde, sondern auf das materiell-rechtlich zutreffende Bemessungsentgelt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]